Erhöhtes Risiko
Unternehmen stellen ein erhöhtes Risiko dar, wenn deren Risiko-Index während einer Beobachtungsperiode von 3 Jahren einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, insofern es im Laufe dieser Beobachtungsperiode wenigstens 6 Unfälle gegeben hat, mit einer zeitweiligen Unfähigkeit von wenigstens 4 Tagen oder mit tödlichem Ausgang.
Dieser Schwellenwert wird erreicht, wenn der Risiko-Index des Unternehmens auf jährlicher Basis mindestens dreimal den durchschnittlichen Risiko-Index des Tätigkeitssektors und fünfmal den durchschnittlichen Risiko-Index des Privatsektors beträgt im Laufe des letzten Jahres und wenigstens im Laufe eines der anderen Jahre der Beobachtungsperiode. Während dieser Jahre soll es außerdem wenigstens 2 Unfälle gegeben haben.
Für die Unternehmen, die diesen Schwellenwert erreichen, werden die gesetzlichen Bestimmungen angewandt werden, auf die 200 Unternehmen, deren Risiko-Index am weitesten abweicht vom durchschnittlichen Risiko-Index des Tätigkeitssektors, zu dem das Unternehmen während des letzten Jahres der Beobachtungsperiode gehört. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Prävention von Arbeitsunfällen zu fördern.
Wie wird der Risiko-Index berechnet?
Der Risiko-Index wird berechnet aufgrund der Unfallzahl und der Dauer der zeitweiligen Unfähigkeit infolge dieser Unfälle. Nur die Unfälle mit einer zeitweiligen Unfähigkeit von wenigstens 4 Tagen (dem Unfalltag ausgenommen) und die tödlichen Unfälle fließen in die Berechnung. Dabei werden nur die Unfälle am Arbeitsplatz und nicht die Unfälle auf dem Weg zu oder von der Arbeit berücksichtigt.
Der Risiko-Index wird jährlich berechnet und beträgt (Häufigkeit + Schwere) dividiert durch die Beschäftigung, ausgedruckt in Vollzeitäquivalenten.
Häufigkeit
die Summe der Zahl der tödlichen Unfälle und der Unfälle mit einer zeitweiligen Unfähigkeit von wenigstens 4 Tagen, die sich während des Jahres im Unternehmen ereignet haben, multipliziert mit 4.
Schwere
die Summe der Zahl der Tage vollständiger zeitweiliger Unfähigkeit, die sich ergeben haben aus der Gesamtzahl der Arbeitsunfälle mit einer zeitweiligen Unfähigkeit von wenigstens 4 Tagen, die sich während des Jahres im Unternehmen ereignet haben.
Die Dauer der zeitweiligen Unfähigkeit ist auf 120 Tage pro Arbeitsunfall beschränkt. Für jeden Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang werden 120 Tage eingerechnet.
Beispiele der Berechnung des Risiko-Indexes
Beispiel 1
Im Jahre 2014 beschäftigte das Unternehmen A 25 Vollzeitäquivalente (VZÄ) und während der Periode 2012-2014 haben sich 15 Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz ereignet mit einer zeitweiligen Unfähigkeit von wenigstens 4 Tagen. Damit übersteigt das Unternehmen das festgelegte Mindestniveau von 6 Unfällen.
Im Jahre 2014 haben sich 6 Unfälle ereignet. 3 davon haben eine zeitweilige Unfähigkeit von 5 Tagen zur Folge gehabt. Die 3 anderen Unfälle haben zu einer zeitweiligen Unfähigkeit von beziehungsweise 8, 52 und 145 Tagen geführt.
Die Häufigkeit wird berechnet aufgrund der Zahl der Unfälle mit wenigstens 4 Tagen zeitweiliger Unfähigkeit.
Die Häufigkeit fürs Jahr 2014 beträgt folglich: 6 Unfälle x 4 = 24.
Für die Schwere wird die Zahl der Tage Unfähigkeit addiert von den 6 Unfällen, die sich im Jahre 2014 ereignet haben und zu einer zeitweiligen Unfähigkeit von wenigstens 4 Tagen geführt haben. Für den Unfall mit 145 Tagen zeitweiliger Unfähigkeit wird die Dauer der Unfähigkeit auf 120 Tage beschränkt.
Die Schwere fürs Jahr 2014 beträgt folglich: 5+5+5+8+52+120 = 195.
Der Risiko-Index (Häufigkeit + Schwere)/VTÄ beträgt: (24+195)/25= 8,76.
Der Index des Tätigkeitssektors des Unternehmens beträgt 2,38. Der Index des Privatsektors beträgt 0,93. Unternehmen A hat also einen Risiko-Index, der 3,68 Mal höher ist als der Index seines Aktivitätssektors und 9,42 Mal höher als der durchschnittliche Index des Privatsektors.
Wenn der Risiko-Index des Unternehmens entweder im Jahre 2012 oder im Jahre 2013, oder im Laufe der beiden Jahre auch wenigstens dreimal den Index des Tätigkeitssektors und fünfmal den Index des Privatsektors erreicht hat, wird das Unternehmen als erhöhtes Risiko betrachtet, unter der Voraussetzung, dass es im Unternehmen im Jahr, in dem es die Bedingungen des Risiko-Indexes erfüllt, auch 2 Unfälle mit wenigstens 4 Tagen von Arbeitsunfähigkeit gegeben hat.
Das Unternehmen wird die Folgen des erhöhten Risikos (einen Beitrag zahlen und einen Aktionsplan aufstellen) aber erst tragen müssen, wenn es zu den 200 Unternehmen gehört, von denen der Risiko-Index am weitesten abweicht vom Index des Tätigkeitssektors fürs Jahr 2014. Wenn das zweihundertste Unternehmen in dieser Einstufung einen Risiko-Index hat, der zum Beispiel 3,80 Mal höher ist als der Index des Tätigkeitssektors, wird das Unternehmen in diesem Beispiel (Index 3,68 Mal höher) nicht in die Liste aufgenommen werden, die von Fedris an die Versicherungsunternehmen weitergegeben wird.
Beispiel 2
Im Jahre 2014 beschäftigte das Unternehmen B 5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) und während der Periode 2012-2014 haben sich am Arbeitsplatz 5 Arbeitsunfälle mit einer zeitweiligen Unfähigkeit von wenigstens 4 Tagen und 1 tödlicher Arbeitsunfall ereignet. Im Jahre 2014 ist ein Arbeitnehmer verstorben infolge eines Arbeitsunfalls. Ein anderer Arbeitnehmer ist 7 Tage zeitweilig arbeitsunfähig gewesen.
Die Häufigkeit wird berechnet aufgrund der Zahl der Unfälle mit wenigstens 4 Tagen zeitweiliger Unfähigkeit.
Die Häufigkeit fürs Jahr 2014 beträgt folglich: 2 Unfälle x 4 = 8.
Für die Schwere wird die Zahl der Tage Unfähigkeit addiert von den 2 Unfällen, die sich im Jahre 2014 ereignet haben und zu einer zeitweiligen Unfähigkeit von wenigstens 4 Tagen geführt haben. Für den tödlichen Unfall wird eine bestimmte Zahl von 120 Tagen eingerechnet.
Die Schwere fürs Jahr 2014 beträgt folglich: 7 + 120 = 127.
Der Risiko-Index [(Häufigkeit + Schwere)/VZÄ] des Unternehmens B im Jahre 2014 beträgt: (8 + 127)/5 = 27.
Der durchschnittliche Index des Tätigkeitssektors des Unternehmens beträgt 2,42. Der Index des Privatsektors beträgt 0,93. Unternehmen B hat also einen Risiko-Index, der 11,2 höher ist als der Index seines Aktivitätssektors und 29 Mal höher als der durchschnittliche Index des Privatsektors.
Wenn wir den Risiko-Index des Unternehmens berechnen für die Jahre 2012 und 2013, stellen wir fest, dass der Risiko-Index beziehungsweise zweimal höher und viermal niedriger ist als der durchschnittliche Index des Tätigkeitssektors für diese 2 Jahre, und beziehungsweise höher und niedriger ist als der Durchschnittsindex des Privatsektors.
Unternehmen B wird nicht als erhöhtes Risiko betrachtet werden, da sein Risiko-Index im Laufe der Periode 2012-2014 nur einmal wenigstens dreimal den durchschnittlichen Index seines Tätigkeitssektors und fünfmal den durchschnittlichen Index des Privatsektors betrug.
Die Risiko-Indices der Tätigkeitssektoren und des Privatsektors
Um festzustellen ob ein Unternehmen als erhöhtes Risiko betrachtet werden muss, muss der Risiko-Index dieses Unternehmens verglichen werden mit dem Risiko-Index des Tätigkeitssektors zu dem das Unternehmen gehört und mit dem Risiko-Index des Privatsektors. Die Risiko-Indices finden Sie in der nachstehenden Tabelle.
Die Risiko-Indices der Tätigkeitssektoren und des Privatsektors 2017-2019 (pdf - 481 KB) (auf Französisch).
Wer bestimmt, welche Unternehmen ein erhöhtes Risiko darstellen?
Fedris berechnet den Risiko-Index des Privatsektors, der Tätigkeitssektoren und der Unternehmen, und erstellt eine Liste der Unternehmen, die als erhöhte Risiken betrachtet werden.
Fedris stützt sich dabei auf die Daten in seiner Datenbank, die von den Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Die Datenbank enthält auch die Zahl der Vollzeitäquivalente, die die Unternehmen ans Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) gemeldet haben.
Die Unternehmen werden ermittelt aufgrund der Unternehmensnummer (die von der Kreuzungsbank der Unternehmen anerkannt wurde). Ein Unternehmen mit verschiedenen Niederlassungen wird dabei als eine Einheit betrachtet. Der Tätigkeitssektor wird gekennzeichnet durch den NACEBEL-Code (von 4 Ziffern), der vom LSS anerkannt wurde. Wenn an das Unternehmen verschiedene Codes anerkannt wurden, dient der Code der Aktivität der größten Arbeitnehmerzahl (ausgedruckt in Vollzeitäquivalenten) als Referenz.
Die gesetzlichen Bestimmungen zu den erhöhten Risiken
In den gesetzlichen Bestimmungen über die erhöhte Risiken wurden die Verpflichtungen der Arbeitgeber, der Versicherungsunternehmen und von Fedris aufgenommen, wenn ein erhöhtes Risiko festgestellt wird.
Art. 49Bis und 49ter des Gesetzes vom 10.04.1971 über die Arbeitsunfälle
KE vom 23.12.2008 geändert durch den KE vom 23.11.2010, den KE vom 30.11.2011, den KE vom 04.12.2012 und den KE vom 25.11.2014 (auf Französisch).
Was passiert, wenn Ihr Unternehmen als erhöhtes Risiko betrachtet wird?
Jedes Jahr im November übermittelt Fedris den Versicherungsunternehmen die Liste der Unternehmen ihres Kundenportfolios, in denen es ein erhöhtes Risiko gibt. Fedris gibt diese Informationen auch an die Dienste des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung weiter, die das Wohlbefinden am Arbeitsplatz kontrollieren.
Innerhalb von 30 Tagen informiert jedes Versicherungsunternehmen die Kunden, die als erhöhte Risiken betrachtet werden. Die Unternehmen mit einem erhöhten Risiko mussen dann an das Versicherungsunternehmen einen Pauschalbetrag überweisen. Mit diesem Betrag analysiert der Präventionsdienst das Risiko im Unternehmen und schlägt er einen Aktionsplan und konkrete Maßnahmen vor. Der Pauschalbetrag wird aufgrund der Arbeitnehmerzahl (in Vollzeitäquivalenten) des Unternehmens berechnet, und betrug 2014 zwischen 3 247,33 und 16 236,67 Euro.
Das Unternehmen schlägt einen Aktionsplan vor, damit Arbeitsunfälle in Zukunft vermieden werden. Es macht das nach Rücksprache mit dem internen oder externen Präventionsdienst und dem Komitee für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (oder der Gewerkschaftsdelegation oder den Arbeitnehmern, im Einklang mit Kapitel VIII des Gesetzes vom 04.08.1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit). Das Versicherungsunternehmen wird aufgefordert, sich beim Unternehmen 3 Jahre lang regelmäßig nach der Ausführung des Aktionsplans zu erkundigen. Auch die Kontrolldienste für den Schutz am Arbeitsplatz werden dieser Sache Aufmerksamkeit schenken.
Die Dauer des Versicherungsvertrags zwischen dem Unternehmen und dem Versicherungsunternehmen wird von Rechts wegen auf 3 Jahre gebracht ab dem 1. Januar nach dem Datum, an dem das Versicherungsunternehmen das Unternehmen über seinen Zustand des erhöhten Risikos informiert hat (Art. 49ter des Gesetzes vom 10.04.1971 über die Arbeitsunfälle)
Was passiert, wenn ein Unternehmen in den folgenden 2 Jahren immer noch ein erhöhtes Risiko darstellt?
Unternehmen, die in den 2 darauffolgenden Jahren immer noch ein erhöhtes Risiko darstellen, aber den Pauschalbetrag bezahlt haben, und einen Aktionsplan aufgestellt haben, werden nicht als erhöhte Risiken betrachtet während der folgenden 2 Auswahlverfahren.
Unternehmen, die in den 2 darauffolgenden Jahren immer noch ein erhöhtes Risiko darstellen, aber den Pauschalbetrag nicht bezahlt haben und/oder keinen Aktionsplan aufgestellt haben, werden wohl in Betracht genommen werden, wenn die neue Liste der erhöhten Risiken aufgestellt wird.
Kann ein Unternehmen, das ein erhöhtes Risiko darstellt, Einspruch einlegen?
Ja, aber nach dem Königlichen Erlass vom 30.11.2011 kann das nur wenn:
•das Unternehmen eine untypische Tätigkeit ausübt im Vergleich zu den anderen Unternehmen seines Sektors, und diese untypische Tätigkeit zu den Arbeitsunfällen geführt hat, die die Grundlage des erhöhten Risikos bilden. Es handelt sich dabei nicht um Unternehmen die nicht in den richtigen Tätigkeitssektor klassifiziert wurden. In diesem Fall muss das Unternehmen einen motivierten Antrag auf Änderung der NACE-Kode stellen, indem es eine E-Mail schickt an stat.codonssrszlss.fgov.be.
•das Risiko, das die Grundlage für die Selektion als erhöhtes Risiko darstellt, aus dem Unternehmen verschwunden ist. Der Arbeitgeber hat zum Beispiel die Abteilung geschlossen, in der die Unfälle stattgefunden haben, die die Grundlage des erhöhten Risikos bilden. Wenn das Risiko aus dem Unternehmen verschwunden ist, muss der Präventionsdienst des Versicherungsunternehmens nicht mehr eingreifen. Dass die Opfer der Arbeitsunfälle nicht mehr im Unternehmen arbeiten, bedeutet nicht, dass das Risiko verschwunden ist.
Das Unternehmen muss beim Verwaltungsausschuss von Fedris per Einschreiben Einspruch einlegen vor dem Fälligkeitstag der Zahlung des Pauschalbetrags. Dieser Termin wird im Brief des Versicherungsunternehmens mitgeteilt.
Der Einspruch setzt die Verpflichtung zur Zahlung des Pauschalbetrags an das Versicherungsunternehmen aus bis zur Mitteilung der Entscheidung des Verwaltungsausschusses an das Unternehmen und das Versicherungsunternehmen. Der Verwaltungsausschuss macht das per Einschreiben und innerhalb von 3 Monaten nach dem Einspruch.