Wer im Ausland wohnt und eine Entschädigung erhält, kann von Fedris (in der Regel jährlich) aufgefordert werden, eine Lebensbescheinigung vorzulegen.
Um weiterhin Entschädigungen im Ausland zu erhalten, muss die Lebensbescheinigung von der örtlichen Behörde, der Botschaft oder dem Konsulat des Wohnortes ausgefüllt werden.
Das ausgefüllte Formular muss innerhalb von zwei Monaten im Original (keine Kopie) per Post an folgende Adresse gesendet werden:
Föderale Agentur für Berufsrisiken
Sterrenkundelaan 1
1210 Brüssel
Belgien