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Ärztliches Attest der ersten Feststellung (Privatsektor)

Bei einem Arbeitsunfall im Privatsektor muss ein Arzt die erste Feststellung der Verletzung bestätigen. Dafür wird das ärztliche Attest der ersten Feststellung verwendet.
Der Arzt füllt das Attest aus und übergibt es dem Arbeitnehmer. Das ausgefüllte Attest wird anschließend dem Arbeitgeber oder direkt dem Arbeitsunfallversicherer übermittelt.

Das Attest bildet zusammen mit der Meldung des Arbeitsunfalls die Grundlage für die Beurteilung der Akte.
Nachstehend finden Sie das offizielle Formular, das hierfür verwendet wird.