Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor

Die Hyperlinks zu den Königlichen Erlassen und den Gesetzen verweisen auf die französische Version.

Der öffentliche Sektor stellt sich zusammen aus allen Arbeitgebern, auf die das Gesetz vom 03.07.1967 über die Vorbeugung von oder den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor Anwendung findet.

Das oben genannte Gesetz ist ein Rahmengesetz, das Anwendung findet, ab dem Datum, das im anwendbaren Königlichen Erlass festgelegt wurde. Für die Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor ist es also wichtig zu wissen, welchem Königlichen Erlass der Arbeitgeber unterworfen ist.

Königlicher Erlass vom 24.01.1969

Königlicher Erlass vom 12.06.1970

Königlicher Erlass vom 13.07.1970

Königlicher Erlass vom 30.03.2001 (PJPol)

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Auf Militärs und den Militärs Gleichgestellten, und das Personal der NMBS findet das Gesetz vom 03.07.1967 keine Anwendung.

Siehe auch

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